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Eine KI-Antwort prüfen, bevor man sie übernimmt

Flüssige Formulierungen, richtige Fachbegriffe und eine Quellenliste sagen nichts darüber, ob eine Angabe stimmt. Wer eine Passage übernehmen will, verfolgt die entscheidenden Aussagen deshalb einzeln bis zu einer belastbaren Quelle.

Eine breite Antwortfläche liegt über zwei Papierblättern; eine dünne Linie führt zu einer markierten Stelle auf dem unteren Blatt.

Illustration: Redaktion EchtzeitA.

Eine Antwort kann geordnet aussehen, Fachbegriffe richtig verwenden und trotzdem eine falsche Zahl nennen. Der sichere Tonfall ist kein Beleg. Auch eine Quellenliste hilft erst, wenn die genannten Dokumente existieren und die Aussage tatsächlich stützen. Wer eine Passage übernehmen will, braucht eine begrenzte Routine für die wenigen Sätze, auf die es ankommt.

Der bei heise veröffentlichte Beitrag Warum es bisher keine gute Methode gegen KI-Halluzinationen gibt erläutert Schwierigkeiten beim Erkennen und Vermeiden solcher Fehler. Er ist am 21. Februar 2024 erschienen und bleibt Hintergrund für das Problem, kein Testurteil über alle heute verfügbaren Modelle. Der Beitrag beschreibt unter anderem, dass ein Abgleich mit externen Quellen nur so tragfähig ist wie die verglichenen Dokumente und dass die Prüfung innerhalb solcher Systeme über formale Ähnlichkeit läuft, nicht über ein Verständnis des Sinns. Für die eigene Arbeit bleibt entscheidend, ob eine konkrete Behauptung nachvollziehbar ist.

Wie oft Sprachmodelle danebenliegen, lässt sich nicht in einer Zahl für alle Fälle ausdrücken. Der AI Index Report 2026 der Stanford University nennt für 26 geprüfte Modelle Halluzinationsraten zwischen 22 und 94 Prozent (Kapitel „Responsible AI“, Abbildung 3.2.6). Die Kennzahl stammt aus dem Benchmark AA-Omniscience, der 6.000 Fragen aus sechs Bereichen auswertet. Sie bezeichnet den Anteil falscher Antworten unter den Fragen, die ein Modell überhaupt zu beantworten versucht hat. Ein solcher Wert ordnet Modelle in einer bestimmten Prüfung ein. Er sagt nicht, wie wahrscheinlich eine einzelne Antwort im Alltag falsch ist.

Zuerst die Behauptung verkleinern

„Diese Regel gilt seit März“ enthält mindestens zwei prüfbare Angaben: Welche Regel ist gemeint, und seit wann gilt sie? Solche Angaben lassen sich getrennt untersuchen. Hilfreich ist, die Aussage in einem eigenen Satz aufzuschreiben, mit Gegenstand, Zeitraum und, falls vorhanden, Zahl und Einheit. Dann lässt sich gezielt nach einer Fundstelle suchen, statt den ganzen Absatz nachzulesen.

Im nächsten Schritt führt der Weg zur Originalaussage. Eine erneute Nachfrage beim selben Modell kann einen Hinweis liefern. Sie ersetzt diese Prüfung nicht. Die Formulierung „Bist du sicher?“ schafft keinen unabhängigen Beleg. Eine Übersichtsarbeit in den Transactions of the Association for Computational Linguistics hat 2024 die Forschung zur Selbstkorrektur gesichtet und keinen belastbaren Nachweis gefunden, dass ein Modell seine Fehler allein durch erneutes Befragen zuverlässig korrigiert; Ausnahmen betrafen Aufgaben, die dafür besonders geeignet sind. Verlässlich wirkte Rückmeldung von außen.

Öffnet sich die Quelle? Steht die relevante Aussage dort? Beschreibt sie denselben Zeitraum und dieselbe Situation? Diese drei Fragen lassen sich an jedem Beleg einzeln beantworten.

Ein Treffer ist zunächst nur ein Ausschnitt aus dem, was eine Suchmaschine überhaupt erfassen konnte. Wer eine Zusammenfassung findet, hat deshalb noch nicht das ursprüngliche Dokument. Oft nennt sie eine weitere Fundstelle, die selbst geprüft werden muss.

Bei Zahlen lohnt sich ein zusätzlicher Blick auf die Bezugsgruppe. Ein Durchschnitt kann für den Einzelfall wenig sagen, obwohl er richtig wiedergegeben wurde. Wurden Personen, Vorgänge oder Haushalte gezählt? Gilt der Wert für ein Kalenderjahr, einen Monat oder einen Stichtag? Und eine Empfehlung ist etwas anderes als eine belastbare Bewertung. Bei der Frage, was eine Empfehlung über Qualität aussagt, bleibt die Unterscheidung dieselbe.

Ein Kennzeichen ordnet die Herkunft, nicht den Wahrheitsgehalt. Artikel 50 der KI-Verordnung der Europäischen Union verlangt seit dem 2. August 2026 unter anderem maschinenlesbare Markierungen für KI-erzeugte Inhalte. Für Texte zu Themen von öffentlichem Interesse greift die Hinweispflicht nur, wenn keine menschliche Prüfung und keine redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat. Wer eine Kennzeichnung sieht, weiß damit, woher der Text kommt. Ob die genannte Frist stimmt, steht weiterhin offen.

Unsicherheit stehen lassen

Fehlt ein belastbarer Nachweis, sollte die Aussage nicht als gesicherte Information übernommen werden. Man kann sie streichen, als offene Frage behandeln oder bei einer zuständigen Stelle nachfragen. Bei medizinischen, rechtlichen oder finanziell folgenreichen Entscheidungen reicht eine generierte Zusammenfassung als Grundlage nicht aus. Dort gehört die Frage an eine Person oder Einrichtung, die für die Auskunft einsteht.

Ein Widerspruch ist ein brauchbares Ergebnis. Wenn zwei Quellen dieselbe Frage unterschiedlich beantworten oder eine Antwort frühere Angaben desselben Textes aufhebt, gehört diese Beobachtung in die eigene Notiz. Sie ist oft nützlicher als eine schnelle Entscheidung.

Ein dokumentierter Fall zeigt, wie weit die Folgen reichen können. Am 22. Juni 2023 verhängte der United States District Court for the Southern District of New York eine Geldstrafe von 5.000 US-Dollar gegen zwei Anwälte und ihre Kanzlei, weil sie in einem Schriftsatz sechs nicht existierende Entscheidungen zitiert hatten, die ein Chatbot erzeugt hatte. Die Gegenseite hatte vorgetragen, die auffindbaren Urteile stützten die zitierten Sätze nicht. Die Entscheidung betrifft einen einzelnen Fall in einem anderen Rechtssystem. Sie zeigt dennoch, was geschieht, wenn eine überzeugende Formulierung die Prüfung ersetzt.

Die Routine muss nicht jede Zeile gleich intensiv prüfen. Entscheidend sind Aussagen, auf denen eine Entscheidung oder ein Urteil beruht. Wer den Stand festhalten will, notiert die Aussage, die Fundstelle, das Prüfdatum und die offene Einschränkung. Vier Zustände genügen: Quelle gefunden, Aussage belegt, Geltungsbereich passend oder offen. Ein Verfahren, das Halluzinationen sicher erkennt, gibt es nicht. Die Prüfung senkt das Risiko, sie beseitigt es nicht.

Prüfschema

Prüfschema: vier Zustände für eine übernommene Aussage

Eine Aussage gilt erst dann als übernommen, wenn die genannte Quelle existiert, die konkrete Textstelle sie trägt und Zeitraum sowie Bezugsgruppe passen. Sonst bleibt der Punkt offen.

  • Quelle gefunden
  • Aussage belegt
  • Geltungsbereich passend
  • offen
  1. Behauptung abgrenzen

    Gegenstand, Zeitraum und Einheit sind benannt oder fehlen.

    prüfbar / offen

  2. Quelle vorhanden?

    Das genannte Dokument lässt sich öffnen und eindeutig identifizieren.

    Quelle gefunden / offen

  3. Textstelle lesen

    Die konkrete Passage stützt den Satz und nicht nur das Thema.

    Aussage belegt / offen

  4. Geltungsbereich prüfen

    Zeitraum, Bezugsgruppe und Fassung stimmen mit der geplanten Verwendung überein.

    Geltungsbereich passend / offen

  5. Übernahme entscheiden

    Nur belegte Aussagen werden als gesichert weitergegeben.

    übernehmen / als offene Frage behandeln / streichen

Die vier Zustände werden je Aussage einzeln vergeben. Es gibt keine Punktzahl, keine Gewichtung und kein Gesamturteil über eine Antwort.

Datentabelle anzeigen
Prüfschritte, mögliche Zustände und ihre Bedeutung
PrüfschrittMögliche ZuständeWas der Zustand bedeutet
Behauptung abgrenzenprüfbar / offenGegenstand, Zeitraum und Einheit sind benannt oder fehlen.
Quelle vorhanden?Quelle gefunden / offenDas genannte Dokument lässt sich öffnen und eindeutig identifizieren.
Textstelle lesenAussage belegt / offenDie konkrete Passage stützt den Satz und nicht nur das Thema.
Geltungsbereich prüfenGeltungsbereich passend / offenZeitraum, Bezugsgruppe und Fassung stimmen mit der geplanten Verwendung überein.
Übernahme entscheidenübernehmen / als offene Frage behandeln / streichenNur belegte Aussagen werden als gesichert weitergegeben.

Einheit: keine Messgröße

Eigenes Schema der Redaktion EchtzeitA., Oktober 2026. Zustandsprüfung ohne Punktzahl, keine Messdaten. Quelle: Eigenes Schema der Redaktion EchtzeitA. nach den Prüfschritten dieses Beitrags, Oktober 2026. Es enthält keine gemessenen Werte.

Quellen und Einordnung

Quellen und Einordnung
  • heise online (MIT Technology Review): „Warum es bisher keine gute Methode gegen KI-Halluzinationen gibt“, 21. Februar 2024. Der Beitrag erklärt, warum Halluzinationen bislang eingegrenzt, aber nicht unterbunden werden und warum der Quellenabgleich in solchen Systemen auf Ähnlichkeit beruht. Er beschreibt den Forschungsstand von Anfang 2024 und trägt keine aktuelle Fehlerquote.
  • Stanford Institute for Human-Centered Artificial Intelligence: AI Index Report 2026, Kapitel 3 „Responsible AI“, Abschnitt zu AA-Omniscience mit Abbildung 3.2.6, April 2026. Die Auswertung nennt für 26 geprüfte Modelle Halluzinationsraten zwischen 22 und 94 Prozent. Sie gibt Ergebnisse eines Benchmarks wieder, keine Wahrscheinlichkeit für eine einzelne Antwort.
  • Declan Jackson, William Keating, George Cameron und Micah Hill-Smith (Artificial Analysis): „AA-Omniscience: Evaluating Cross-Domain Knowledge Reliability in Large Language Models“, Preprint vom 17. November 2025, Abschnitt 2.4.3. Der Abschnitt definiert die Halluzinationsrate als Anteil falscher Antworten unter den versuchten Antworten bei 6.000 Fragen aus sechs Bereichen. Die Ergebnisse einzelner Bereiche sind laut Papier wegen der Stichprobengröße nicht belastbar, und nur ein Teil der Fragen ist offengelegt.
  • Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 50, anwendbar ab dem 2. August 2026, erläutert in den Leitlinien der Europäischen Kommission zu den Transparenzpflichten (Seite zuletzt aktualisiert am 6. August 2026). Geregelt sind unter anderem maschinenlesbare Kennzeichnungen KI-erzeugter Inhalte und Hinweispflichten bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse ohne menschliche Prüfung. Die Leitlinien sind rechtlich unverbindlich und treffen keine Aussage über die Richtigkeit eines Inhalts.
  • Ryo Kamoi, Yusen Zhang, Nan Zhang, Jiawei Han und Rui Zhang: „When Can LLMs Actually Correct Their Own Mistakes? A Critical Survey of Self-Correction of LLMs“, Transactions of the Association for Computational Linguistics, Band 12, 2024, Seiten 1417 bis 1440. Die Sichtung findet keinen belastbaren Nachweis, dass ein Modell seine Fehler allein durch erneutes Befragen zuverlässig korrigiert; verlässlich wirkte externe Rückmeldung. Die Aussage gilt für die untersuchten Aufgaben und Versuchsanordnungen.
  • United States District Court for the Southern District of New York: Mata v. Avianca, Inc., Opinion and Order on Sanctions, Aktenzeichen 22-cv-1461 (PKC), 22. Juni 2023. Die Entscheidung verhängt eine Geldstrafe von 5.000 US-Dollar, weil ein Schriftsatz nicht existierende, von einem Chatbot erzeugte Entscheidungen zitierte. Sie beschreibt einen Einzelfall der US-amerikanischen Gerichtsbarkeit und belegt keine allgemeine Fehlerhäufigkeit.