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Eine Quelle prüfen: der Weg zur Originalaussage

Dieselbe Zahl in vielen Berichten ist kein Beweis. Wer eine Behauptung bis zur benannten Fundstelle verfolgt, sieht, was dort tatsächlich steht und für welche Situation es gilt. Für die eigene Notiz genügen vier Angaben.

Mehrere versetzte Papierblätter liegen übereinander; eine einzelne Linie endet an einer markierten Stelle auf dem hintersten Blatt.

Illustration: Redaktion EchtzeitA.

Drei Berichte können dieselbe Zahl nennen, und trotzdem gibt es nur einen Ursprung. Wer voneinander abschreibt oder dieselbe Meldung weiterreicht, erzeugt keinen zweiten Beleg. Wie weit das führen kann, zeigt eine Auswertung der Zitatnetze zu einer einzelnen Forschungsbehauptung. Der Neurologe Steven A. Greenberg untersuchte 2009 im British Medical Journal die Annahme, das Protein Beta-Amyloid entstehe im Skelettmuskel von Patientinnen und Patienten mit Einschlusskörper-Myositis und schädige ihn. Das Netzwerk bestand aus 242 englischsprachigen Fachbeiträgen, die sich bis 2009 mit dieser Behauptung befassten, und 675 Zitaten zwischen ihnen. Daraus ergaben sich 220.553 Zitatpfade, über die die Behauptung gestützt wurde. Greenberg beschreibt drei Muster in diesem Geflecht: Zitierverzerrung gegen Arbeiten, die die Behauptung abschwächten, eine Ausweitung durch Beiträge ohne eigene Daten und die Umwandlung einer Hypothese in einen Fakt allein durch Zitieren. Die Zahl der Wege sagt nichts über die Zahl der Ursprünge.

Zuerst braucht es eine genaue Aussage. Wer behauptet was, über wen, für welchen Zeitraum und in welcher Einheit? „Diese Regel gilt seit März“ enthält zwei prüfbare Teile: welche Regel gemeint ist und seit wann sie gilt. Erst danach lohnt die Suche. Bei einer KI-Antwort hilft dieser Schritt besonders, weil ein flüssiger Absatz mehrere Behauptungen miteinander verbinden kann. Getrennt aufgeschrieben lassen sie sich getrennt prüfen.

Die Fundstelle öffnen

Eine Suchmaschine erleichtert den Weg zur Fundstelle, ersetzt das Dokument aber nicht. Sie zeigt nur, was sie erfassen und speichern konnte, und der Beschreibungstext unter einem Treffer wird automatisch erzeugt. Im Dokument selbst gehören die relevante Passage, das Datum und die Erläuterung zur Methode gelesen. Nennt ein Text überhaupt keine Fundstelle, ist auch das ein Ergebnis der Prüfung.

Die Überschrift kann weiter reichen als das Ergebnis. Eine Studie im British Medical Journal hat diesen Abstand vermessen. Petroc Sumner und weitere Forschende untersuchten 462 Pressemitteilungen von 20 britischen Universitäten aus dem Jahr 2011 und 668 zugehörige Nachrichtenbeiträge. In 33 Prozent der Pressemitteilungen standen übertriebene Kausalaussagen, die die begutachteten Fachbeiträge nicht deckten. Wenn eine Mitteilung eine solche Übertreibung enthielt, übernahmen 81 Prozent der zugehörigen Nachrichten sie ebenfalls. Ohne Übertreibung in der Mitteilung waren es 18 Prozent der Nachrichten. Der Pressekodex des Deutschen Presserats hält in Ziffer 2 fest, dass der Sinn einer Information durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden darf. Wer eine Aussage übernimmt, sollte deshalb wissen, ob sie im Ergebnis steht oder nur in der Zuspitzung.

Bei Zahlen kommt die Bezugsgruppe hinzu. Bei kommunalen Kennzahlen gehören Einwohner, Haushalte und Fälle auseinandergehalten, sonst vergleicht man Größen, die Verschiedenes zählen. Ein Durchschnittswert verdeckt zudem, welche Fälle in die Rechnung eingehen und wie weit die Einzelwerte streuen. Für Umfragen nennt der Pressekodex in Richtlinie 2.1 fünf Angaben, die zu einer Veröffentlichung gehören: Zahl der Befragten, Zeitpunkt der Befragung, Fragestellung, Auftraggeber und die Auskunft, ob das Ergebnis repräsentativ ist. Fehlt eine davon, bleibt die Aussage unvollständig, auch wenn die Zahl stimmt.

Nähe zum Ursprung ist kein Freibrief

Eine Originalquelle kann irren, Interessen verfolgen oder eine Frage nur teilweise beantworten. Ein dokumentierter Fall: Am 22. Mai 2020 veröffentlichte The Lancet eine Analyse zu Hydroxychloroquin bei COVID-19, die auf einer Firmendatenbank beruhte. Am 5. Juni 2020 zogen die Autorinnen und Autoren den Beitrag zurück. Ein beauftragtes unabhängiges Gutachten war nicht zustande gekommen, weil die vollständigen Daten nicht zur Prüfung überlassen wurden. Die Autoren erklärten, für die Echtheit der Primärdaten nicht mehr einstehen zu können. Zeitschrift und Begutachtung hatten den Beitrag bis dahin getragen.

Deshalb hilft es, drei Arten von Stützung auseinanderzuhalten. Die Primärquelle ist das Dokument, in dem eine Aussage entsteht: die Erhebung, die Entscheidung, der Messbericht. Eine unabhängige Bestätigung stammt aus einem anderen Ursprung und erreicht die Aussage auf einem eigenen Weg; ein weiterer Bericht über dieselbe Meldung ist keine Bestätigung. Eine offizielle Auskunft ist die Antwort einer zuständigen Stelle. Sie wiegt schwer, weil jemand für sie einsteht, und bleibt doch eine Quelle wie jede andere. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erläutert, dass die Arbeitslosigkeit nach dem Sozialgesetzbuch und die Erwerbslosigkeit nach dem Konzept der International Labour Organization ähnlich beschrieben werden und trotzdem verschiedene Größen sind, weil Begriffsmerkmale und Erhebungsmethoden abweichen. Die höhere der beiden Zahlen ist nicht die richtigere.

Der Methodenhinweis ist kein Kleingedrucktes. Er erklärt häufig, warum ein Wert nicht für alle Menschen gilt, welcher Stichtag verwendet wurde und warum zwei Erhebungen schwer vergleichbar sind. Bei strittigen Deutungen braucht es zusätzlich eine zweite, tatsächlich unabhängige Perspektive. Ob eine Aussage strittig ist, zeigt sich daran, ob Fachleute mit vergleichbarer Zuständigkeit sie unterschiedlich beurteilen.

Den offenen Punkt festhalten

Bleibt der Beleg unauffindbar, wird die Aussage entsprechend behandelt. „Nicht nachgewiesen“ heißt nicht „falsch“. Es heißt, dass sie derzeit nicht als gesichert weitergegeben werden kann. Für die eigene Notiz genügen vier Felder: die Aussage im Wortlaut, die Fundstelle mit Datum, der eigene Prüftermin und die offene Einschränkung. Eine Liste vermeintlich seriöser Namen ersetzt das nicht, weil sie über die einzelne Aussage nichts sagt.

Ein brauchbarer nächster Schritt ist eine schriftliche Anfrage bei der Stelle, die eine Zahl veröffentlicht hat, mit der Bitte um Bezugsgruppe, Zeitraum und Methodenhinweis. Wer eine Zahl weitergibt, die sich nicht bis zu einer überprüfbaren Stelle zurückverfolgen lässt, sollte den offenen Punkt daneben schreiben. Die Notiz am Ende hält fest, was sich belegen ließ und was nicht. Ein Urteil über eine ganze Quelle enthält sie nicht.

Ablauf

Prüfweg von der Behauptung zur Originalaussage

Der Weg führt von der abgegrenzten Behauptung über die benannte Fundstelle und die konkrete Passage bis zu einer Notiz mit vier Feldern. Am Ende steht ein Belegstatus für eine einzelne Aussage, kein Urteil über eine ganze Quelle.

  1. Wer behauptet was, über wen, für welchen Zeitraum und in welcher Einheit?prüfbare Aussage im Wortlaut oder offener Punkt
  2. Nennt der Text eine Originalquelle, die sich eindeutig identifizieren lässt?Fundstelle benannt oder keine Fundstelle angegeben
  3. Lässt sich das Dokument öffnen, und passen Herausgeber, Titel, Datum und Fassung?Dokument geöffnet oder nicht auffindbar
  4. Steht die Aussage in der konkreten Passage und nicht nur im Thema?Aussage belegt oder nur thematisch berührt
  5. Passen Bezugsgruppe, Stichtag und Erhebungsart zur geplanten Verwendung?Geltungsbereich passend oder eingeschränkt
  6. Gibt es bei strittigen Deutungen eine zweite Quelle mit eigenem Ursprung?unabhängige Bestätigung, abweichende Angabe oder offen
  7. Was wird notiert: Aussage, Fundstelle mit Datum, Prüftermin, offene Einschränkung?Belegstatus notiert, kein Gesamturteil

Vier gleichrangige Prüffragen

  • Das Schema vergibt keine Punktzahl und kein Gesamturteil über eine Quelle.
  • Es werden keine Eingaben gespeichert und keine Daten versendet.
  • Ein nicht gefundener Beleg bedeutet nicht, dass die Aussage falsch ist. Er bleibt ein offener Punkt.
Datentabelle anzeigen
Prüfweg in sieben Schritten mit Frage und möglichem Ergebnis
SchrittFrageMögliches Ergebnis
Aussage abgrenzenWer behauptet was, über wen, für welchen Zeitraum und in welcher Einheit?prüfbare Aussage im Wortlaut oder offener Punkt
Fundstelle suchenNennt der Text eine Originalquelle, die sich eindeutig identifizieren lässt?Fundstelle benannt oder keine Fundstelle angegeben
Dokument öffnenLässt sich das Dokument öffnen, und passen Herausgeber, Titel, Datum und Fassung?Dokument geöffnet oder nicht auffindbar
Passage lesenSteht die Aussage in der konkreten Passage und nicht nur im Thema?Aussage belegt oder nur thematisch berührt
Methode und Geltungsbereich lesenPassen Bezugsgruppe, Stichtag und Erhebungsart zur geplanten Verwendung?Geltungsbereich passend oder eingeschränkt
Unabhängig gegenprüfenGibt es bei strittigen Deutungen eine zweite Quelle mit eigenem Ursprung?unabhängige Bestätigung, abweichende Angabe oder offen
Ergebnis festhaltenWas wird notiert: Aussage, Fundstelle mit Datum, Prüftermin, offene Einschränkung?Belegstatus notiert, kein Gesamturteil

Einheit: keine Messgröße

Eigenes Schema der Redaktion EchtzeitA., Oktober 2026. Sieben Schritte, keine Messdaten. Das Schema speichert nichts und vergibt kein Wahrheitsurteil. Quelle: Eigenes Schema der Redaktion EchtzeitA., Oktober 2026, nach den Schritten dieses Beitrags. Es enthält keine gemessenen Werte und läuft vollständig lokal.

Quellen und Einordnung

Quellen und Einordnung
  • Deutscher Presserat: Pressekodex, Ziffer 2 „Sorgfalt“ mit Richtlinie 2.1 „Umfrageergebnisse“ sowie Ziffer 3 „Richtigstellung“, Fassung vom 19. März 2025. Der Kodex verpflichtet zur Prüfung des Wahrheitsgehalts, verbietet eine sinnentstellende Überschrift, verlangt die Kennzeichnung unbestätigter Meldungen und nennt die Angaben, die zu Umfrageergebnissen gehören. Er ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Presse, keine Rechtsnorm, und trifft keine Aussage über einzelne Inhalte.
  • Steven A. Greenberg: „How citation distortions create unfounded authority: analysis of a citation network“, BMJ, Band 339, Artikel b2680, 20. Juli 2009. Die Auswertung beschreibt ein Netzwerk aus 242 englischsprachigen Fachbeiträgen mit 675 Zitaten und 220.553 Zitatpfaden zu einer einzelnen Behauptung und benennt Zitierverzerrung, Ausweitung und Erfindung als Muster. Die Zahlen gelten für dieses eine Thema; sie belegen keine allgemeine Häufigkeit in anderen Fachgebieten.
  • Petroc Sumner u. a.: „The association between exaggeration in health related science news and academic press releases: retrospective observational study“, BMJ, Band 349, Artikel g7015, 9. Dezember 2014. Die Beobachtungsstudie zählt 462 Pressemitteilungen von 20 britischen Universitäten aus dem Jahr 2011 und 668 Nachrichtenbeiträge dazu; 33 Prozent der Mitteilungen enthielten übertriebene Kausalaussagen, bei übertreibenden Mitteilungen übernahmen 81 Prozent der Nachrichten die Übertreibung, sonst 18 Prozent. Die Autoren nennen für jeden Wert ein Konfidenzintervall; die Studie zeigt einen Zusammenhang für Gesundheits- und Biomedizinthemen in britischen Medien und belegt keine Ursache.
  • Mandeep R. Mehra, Frank Ruschitzka und Amit N. Patel: „Retraction: Hydroxychloroquine or chloroquine with or without a macrolide for treatment of COVID-19: a multinational registry analysis“, The Lancet, Band 395, Nummer 10240, Seite 1820, 5. Juni 2020, Rücknahme des am 22. Mai 2020 veröffentlichten Beitrags. Die Rücknahme erklärt, eine unabhängige Prüfung der Primärdaten sei nicht zustande gekommen. Der Fall belegt, dass auch begutachtete Veröffentlichungen scheitern können, und erlaubt keinen Rückschluss auf eine allgemeine Fehlerhäufigkeit.
  • Statistik der Bundesagentur für Arbeit: „Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit“, Rubrik Grundlagen und Definitionen, abgerufen am 1. Oktober 2026. Die Seite erläutert, dass die Arbeitsmarktstatistik nach dem Sozialgesetzbuch und die Statistik nach dem ILO-Erwerbsstatuskonzept ähnlich beschrieben werden, sich aber in Begriffsmerkmalen und Erhebungsmethode unterscheiden, weshalb die SGB-Zahl höher ausfällt. Sie erklärt zwei Messkonzepte und trifft keine Aussage über die Lage am Arbeitsmarkt.